70-prozent-regelung-pv

Die sogenannte 70-Prozent-Regelung wird ab dem 1. Januar 2023 bei PV-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben. Dies hat der Bundesrat in der Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) am 07.10.2022 beschlossen.

Damit werden ab dem 01.01.2023 auch bestehende Solaranlagen bis 7 kWp von der 70-Prozent-Abregelungspflicht befreit.

Unsere Empfehlung:

Sofern Sie Betreiber einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung bis 7 kWp sind sollten Sie daher im Januar 2023 Ihren Installationsbetrieb bitten, die Drosselung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent zu entfernen. Dies kann vom ausführenden Betrieb je nach verbautem Wechselrichter oftmals einfach per Fernwartung erledigt werden. Ihrem Netzbetreiber müssen Sie die geplante Entfernung der Drosselung vorab mitteilen. Der jeweilige Netzbetreiber hat daraufhin Gelegenheit zur Prüfung der Netzverträglichkeit.

Die 70%-Abregelung wurde früher im Zuge des „präventiven Redispatch“ eingeführt. Allerdings ist die Maßnahme seit jeder umstritten, weil es sie so nur bei Solaranlagen gibt. Den Anlagenbetreibern bescherte sie in jedem Fall Zusatzkosten und Einnahmeverluste durch diese Abregelungspflicht von rund 2 bis 5 % im Jahr.