Was ist die Grundsteuerreform?

 

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die bislang geltende grundsteuerrechtliche Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, wurde im November 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) beschlossen, wodurch ab 2025 die Grundsteuer nach neuen Methoden berechnet wird.

 

In diesem Zusammenhang müssen für rund 36 Millionen Grundstücke im Zeitraum Juli bis Oktober 2022 Steuererklärungen zur Feststellung der neuen Grundstückswerte elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Für Grundstückseigentümer besteht daher im Jahr 2022 Handlungsbedarf.

 

Was muss ich als Grundstückseigentümer tun?

 

Die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte muss elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Grundstückseigentümer können sich hierzu unter www.elster.de registrieren und die Erklärung selbst erstellen. Die Erklärungen sind nach derzeitigem Stand im Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 zu übermitteln.

 

Benötigen Sie Unterstützung?

 

Sofern Sie Hilfe benötigen oder die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte nicht selbst erstellen möchten, können mein Team und ich die Erstellung und die Übermittlung der Erklärung für Sie übernehmen. Dies gilt auch, wenn sie ansonsten nicht Mandant bei uns sind.

 

Unser Angebot

 

Wir ermitteln mit Ihnen zum Festpreis die erforderlichen Angaben, erfassen diese und ermitteln für Ihre Immobilie(n) den Grundsteuerwert. Die von uns erstellte Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes übermitteln wir für Sie elektronisch per Elster an die Finanzverwaltung. Nach Eingang des Bescheides prüfen wir diesen für Sie.

 

Was kostet die Erstellung der Erklärung durch uns?

 

Wir berechnen für die Erstellung einschließlich Übermittlung und Bescheidprüfung in Abhängigkeit von der Grundstücksart folgende Pauschalvergütungen nach § 14 Steuerberatervergütungsverordnung.

 

 

Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums zur Grundsteuerreform

 

Erläuterungen zur Grundsteuerreform finden Sie auch hier auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums (Link zum Bundesfinanzministerium).